Datenschutz bzgl. Alamos Apager System.

Diese Seite ist mit ernsthaftigkeit zu lesen.

 

Hintergrund:

Aufgrund eins Schreibens der ILS Regensburg muss der Datenschutz bzgl. der Zusatzalarmierung dringend eingehalten werden. Aufgrund dieses Schreibens, ändern sich einige Verhalten des aPager.

Bei Nichteinhaltung dieses Datenschutzes sowie der Weitergabe personenbezogener Daten an dritte drohen rechtliche Konsequenzen. Es handelt sich hierbei um KEIN Kavalierdelikt.

Sämtliche Daten, die bei einer Einsatzmitteilung an eine Organisation übertragen werden, unterliegen den Bestimmungen

  • der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
  • des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG),
  • des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG),
  • des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und
  • des Strafgesetzbuches (StGB)

Die Weitergabe von übermittelten Einsatzdaten z.B. an soziale Netzwerke oder Vertretungen der Presse oder Medien ist grundsätzlich unzulässig!

Ebenfalls ist die mündliche, schriftliche und das anfertigen eines Screenshots unzulässig und untersagt!

Jeder Feuerwehrdienstleistende ist:

  • zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Art. 11 BayDSG verpflichtet. Verstöße gegen das BayDSG können nach Art. 23 Abs.1 bis 3 BayDSG mit Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.

und ist

  • nach § 206 Abs. 4 und 5 StGB für Verstöße gegen das Post- oder Fernmeldegeheimnis haftbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Ungeachtet der internen Maßnahmen behält sich die Feuerwehr Markt Donaustauf das Recht vor, weitere (auch rechtliche) Schritte zu prüfen und ggf. auch in die Wege zu leiten!

Personenbezogene Daten des jeweiligen Einsatzes dürfen NUR Einsatzkräfte erhalten, die auch tatsächlich zu dem Einsatz unterwegs sind und daran teilnehmen. Bei dem System Apager handelt es sich um KEIN Informationssystem. Diese Vorgabe ist laut der ILS Regensburg DRINGEND einzuhalten.

Der Empfänger der Daten ist für den Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich. Eine externe Speicherung von Daten, hierunter fällt auch das Abfotografieren, Abfilmen, Screenshot usw. einsatzrelevanter Informationen, ist ausdrücklich untersagt. Die automatische und zeitgerechte Löschung der durch die ILS übermittelten Daten ist am System des Empfängers sicherzustellen

Sämtliche Screenshotversuche werden im System protokolliert. Ebenfalls wird das abgeben einer Rückmeldung oder das zurückziehen einer Rückmeldung protokolliert. Sollte ein Administrator des Systems feststellen, dass Screenshots gefertigt wurden wird für den jeweiligen Dienstleistenden der Service SOFORT eingestellt.

 

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